Kleinere Abmessungen der ZZ-Platte BDS-N erhältlich
Neben der klassischen Abmessung 625 mm x 500 mm x 30 mm (B12V01-0001) erhalten Sie die ZZ-Brandschutzplatte BDS-N nun auch geviertelt und mit zwei Stück à 312 mm x 250 mm x 30 mm (B12V02-0003) verpackt. Hierdurch steht Ihnen ein praktisches Format insbesondere für kleine Abschottungen (≤ 150 mm x 210 mm) zur Verfügung. Mit der ZZ-Brandschutzplatte BDS-N können gemäß der abZ Z-19.15-1861 Öffnungen bis zu einer Gesamtgröße von 100 cm x 100 cm in Massivwänden und leichten Trennwänden verschlossen werden.
Die Brandschutzplatte lässt sich mit einem Messer bzw. einer Stichsäge schnell auf die passende Größe bringen. Die Platte wird anschließend auf der Bauteiloberfläche verschraubt und die vorhandenen Fugen mit der ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K) verschlossen. Die ZZ-Brandschutzplatte BDS-N kann in der aufgeschraubten Variante auch über runden Bauteilöffnungen sowie Öffnungen mit einer unregelmäßigen Bauteillaibung montiert werden.
Detaillierte Informationen zu allen geprüften Anwendungsbereichen der Kombiabschottung und der jeweils empfohlenen und zugelassenen Ausführung entnehmen Sie unserem Flyer, der abZ Z-19.15-1861 sowie den Gutachten* GA-2018/042-Nau (Vorschott) und 20906/2009 (Reparaturschott), die Sie hier downloaden können.
* Gutachterliche Stellungnahmen sind keine Verwendbarkeitsnachweise im Sinne der Bauordnung und erfordern daher die enge Abstimmung zwischen Bauherrn, Verarbeiter und verantwortlichen Brandschutzplaner