„Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N“ mit neuer Zulassung
So kann das System nun auch für die Abschottung von brennbaren Kunststoffrohren mit einem Durchmesser von maximal 160 mm sowie von mit FOAMGLAS isolierten, nicht brennbaren Rohren, von Elektroinstallationsrohren als Bündel und von Hohlleiterkabeln wichtiger Hersteller eingesetzt werden. Ab sofort zugelassen ist auch die kombinierte Verarbeitung des Systems „Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N“ mit dem Brandschutzschaum „ZZ 330“ („ZZ-Brandschutzschaum 2K NE“). Der Vorteil: Große Freiflächen werden mithilfe der Steine, hoch belegte Bereiche besonders einfach und schnell mit dem Brandschutzschaum brandsicher verschlossen. Zuschnitte der Steine werden vermieden. Auch die letzte Steinreihe kann über die gesamte Schottbreite mit dem Brandschutzschaum „ZZ 330“ verschlossen werden. Weitere Informationen können Sie unserem neuen Flyer entnehmen.
Detaillierte Informationen zu allen geprüften Anwendungsbereichen und der jeweils empfohlenen und zugelassenen Ausführung enthält die neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)/allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N Z-19.15-1182, die Sie hier downloaden können.
Wir haben uns mit unserem Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N beim „Produkt des Jahres“ des FeuerTRUTZ Verlags beworben, voten Sie für uns noch bis zum 15.12.2018!