Neue Zulassung ZZ C33-S90
Er teilt sich nun auf in:
- den AbZ-Nachweis Z-19.15-1642 zur Verwendbarkeit des Produktes
- den aBG-Nachweis Z-19.53-2407 zur Anwendbarkeit des Produktes
Die Anwendbarkeit und technischen Inhalte wurden bei dieser Verlängerung und Aufsplittung beibehalten. Den neuen Nachweis finden Sie hier.