Flexibel und einfach abschotten mit „Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N“
Durch die geprüfte Kombination der „ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N“ mit dem „ZZ-Brandschutzschaum 2K NE“ können auch schwer zugängliche und hochbelegte Wand- und Deckendurchführungen schnell und sicher verschlossen werden. Der „ZZ-Brandschutzschaum 2K NE“ ist ein Zwei- Komponenten-System aus der Kartusche, das in der Bauteilöffnung aufschäumt. In der letzten Lage einzubringende Brandschutzsteine können einfach durch diesen Brandschutzschaum ersetzt werden. Für eine Nachbelegung herausgenommene „ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N“ können erneut eingesetzt werden. Verwender profitieren damit von einem reduzierten Materialbedarf und Montageaufwand bei Erstinstallation und Nachbelegung.
Sichere Brandabschottung bei reduziertem Materialeinsatz Der Einsatz der „ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N“ in einer Dicke von 120 mm ist z. B. bei der Abschottung von Kunststoffrohren bis 110 mm und nicht brennbaren Rohren bis 168 mm möglich. Zudem sind neben 22 mm großen Elektrokabeln aller Art auch Abschottungen sogenannter Speed-Pipes®, also von Leerrohren zum Einblasen von Glasfaserkabeln, bei einem Bündeldurchmesser bis 80 mm mit „ZZ-Brandschutzsteinen 170 BDS-N“ im Quereinbau zulässig. Bei größeren Kabeln muss zusätzlich lediglich der einfach von der Rolle zu verarbeitende „ZZ-Kabelwickel BDS-N“ angebracht werden. Durch den Quereinbau werden bis zu 42 % weniger Brandschutzsteine benötigt. Darüber hinaus sind zusätzlich erforderliche Montageschritte wie beispielsweise die Anbringung von Rahmen bzw. Aufleistungen an das Bauteil aufgrund der geringen Schottdicke von nur 120 mm oftmals hinfällig.
Anzahl der zugelassenen Installationen für den Längseinbau deutlich erweitert Geeignet sind „ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N“ durch die erweiterte Zulassung auch für die Abschottung von vorisolierten Kupferrohren mit PE-Dämmung für die Kälte- und Klimatechnik, sogenannte „Klima-/ Klimasplitleitungen“, sowie von mit PUR-Dämmung vorisolierten Kupferrohren für Solar-, Heizungs- und Warmwasserinstallationen. Auch nichtbrennbare Rohre mit einem Außendurchmesser bis 108 mm und einer Rohrisolierung aus Foamglas können mit „ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N“ abgeschottet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Decken- und Wanddurchführungen von Hochfrequenzkoaxialkabeln, sogenannten Hohlleiterkabeln, bis zu einem Außendurchmesser von ca. 60 mm sicher im Nullabstand ohne zusätzliche Maßnahmen wie Brandschutzbandagen, -anstriche etc. abzuschotten. Nichtbrennbare Rohre mit und ohne Isolierung bis zu einem Außendurchmesser von 168 mm sowie Kunststoffrohre bis 160 mm können auch in engen Arbeitsräumen sicher abgeschottet werden. Einzelne Rohre oder Kabel, die dicht am „ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N“ anliegen, benötigen in Wänden keine zusätzliche Abdichtmasse.
Informationen zu allen geprüften Anwendungsmöglichkeiten finden sich in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N Z-19.15-2158, die zum Download unter www.z-z.de bereitsteht. Die neue, erweiterte Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung „Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N“ Z-19.15-2158 von ZAPP-ZIMMERMANN gestattet die Ausführung einer S90 Brandabschottung sowohl mit quer als auch mit längs eingebauten Brandschutzsteinen des Herstellers. Geprüft und in der Zulassung erfasst wurden zahlreiche neue Einsatzbereiche für das System. Durch die Kombination der „ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N“ mit dem „ZZ-Brandschutzschaum 2K NE“ können auch schwer zugängliche und hochbelegte Bereiche sicher abgeschottet werden.